Gebühreneinzugszentrale, Peripetie
"Sie melden Ihre Rundfunkgeräte ab. Die Abmeldung haben wir nicht durchgeführt" lauten die ersten Zeilen des Schreibens. Das ist trocken.
Der Prinz prüft das Datum – nein, es ist nicht der 1. April – und denkt das erste Mal im Verlauf dieser Geschichte an Kafka.

Was tun? Nun sind ja offizielle Stellen bekannt für Verkomplizierungen und Verzögerungen: unter Zuhilfenahme allerlei Vorschriften, Anweisungen und Bestimmungen geht erst Dieses nicht und dann Jenes und widersprüchliche Ergebnisse sind nicht selten. Aber bei aller Unbill, die dem Prinzen schon widerfahren ist: schlichte Verweigerung war ihm bis dato unbekannt. Und bei Lichte besehen: die GEZ verweigerte sich noch nicht einmal, sie gab bekannt.
Man stelle sich Ähnliches vor: "Nein, Sie ziehen nicht um, unseres Ermessens nach wohnen Sie doch sehr schön jetzt. Wir melden Sie nicht um" wäre eine ähnlich absurde Auskunft der Einwohnermeldebehörde. Oder wie würde man auf folgende Information am Postschalter reagieren? "Wir haben Ihren letzten Brief an Ihren Studienfreund an Ihre Mutter geschickt. Sie wartet schon so lange auf Post von Ihnen. Das macht zwei Euro fünfzig Porto plus 15 Euro Bearbeitungsgebühr wg. falscher Adressierung."
Nun also keine Abmeldung. Warum? Auch eine GEZ kann sich doch dem Charme der Logik nicht verschließen, dass unvorhandene Geräte ungebührenpflichtig sind?
Verräterisch: das Possessivpronomen im ersten Satz "Ihre". Unvorhandene Geräte werden gemeinhin ja auch nicht besessen. Sollte die GEZ trotz eindeutiger Erläuterung im Brief und entsprechener förmlicher Bestätigung im später zugesandten Formular davon ausgehen, dass ich noch im Besitz empfangsbereiter Rundfunkgeräte bin?
Der Prinz greift zum Hörer des Fernsprechers und wählt die gebührenpflichtige Servicenummer. Doch die fernmündliche Erreichbarkeit der GEZ hat sich in der Zwischenzeit nicht wesentlich verbessert, sodass der Prinz zur Feder wiederum einen Brief verfasst und auf die Unvorhandenheit jeglicher Rundfunkgeräte in des Prinzens Haushalt hinweist. Und da er diese leidige Angelegenheit nun doch wirklich abschließen möchte, weist er darauf hin, dass er mit diesem Schreiben, der Zusendung des entsprechend ausgefüllten Formulars und des ersten Briefes nun der Ansicht sei, nunmehr seine Schuldigkeit im Zuge der Lösung des Vertragsbeziehung getan zu haben und die Angelegenheit als erledigt ansieht.
Das nächste Schreiben der GEZ: eine Rechnung für aufgelaufene Gebühren samt Verzugszinsen. Kein Bezug auf den letzten Schriftwechsel. Aber ein wenig feine Ironie: "Durch Ihre unregelmäßigen Gebührenzahlungen in den letzten Zahlungszeiträumen sind Ihnen unnötige Kosten entstanden, die Sie durch pünktliche Zahlung hätten vermeiden können."
Der Prinz prüft das Datum – nein, es ist nicht der 1. April – und denkt das erste Mal im Verlauf dieser Geschichte an Kafka.

Was tun? Nun sind ja offizielle Stellen bekannt für Verkomplizierungen und Verzögerungen: unter Zuhilfenahme allerlei Vorschriften, Anweisungen und Bestimmungen geht erst Dieses nicht und dann Jenes und widersprüchliche Ergebnisse sind nicht selten. Aber bei aller Unbill, die dem Prinzen schon widerfahren ist: schlichte Verweigerung war ihm bis dato unbekannt. Und bei Lichte besehen: die GEZ verweigerte sich noch nicht einmal, sie gab bekannt.
Man stelle sich Ähnliches vor: "Nein, Sie ziehen nicht um, unseres Ermessens nach wohnen Sie doch sehr schön jetzt. Wir melden Sie nicht um" wäre eine ähnlich absurde Auskunft der Einwohnermeldebehörde. Oder wie würde man auf folgende Information am Postschalter reagieren? "Wir haben Ihren letzten Brief an Ihren Studienfreund an Ihre Mutter geschickt. Sie wartet schon so lange auf Post von Ihnen. Das macht zwei Euro fünfzig Porto plus 15 Euro Bearbeitungsgebühr wg. falscher Adressierung."
Nun also keine Abmeldung. Warum? Auch eine GEZ kann sich doch dem Charme der Logik nicht verschließen, dass unvorhandene Geräte ungebührenpflichtig sind?
Verräterisch: das Possessivpronomen im ersten Satz "Ihre". Unvorhandene Geräte werden gemeinhin ja auch nicht besessen. Sollte die GEZ trotz eindeutiger Erläuterung im Brief und entsprechener förmlicher Bestätigung im später zugesandten Formular davon ausgehen, dass ich noch im Besitz empfangsbereiter Rundfunkgeräte bin?
Der Prinz greift zum Hörer des Fernsprechers und wählt die gebührenpflichtige Servicenummer. Doch die fernmündliche Erreichbarkeit der GEZ hat sich in der Zwischenzeit nicht wesentlich verbessert, sodass der Prinz zur Feder wiederum einen Brief verfasst und auf die Unvorhandenheit jeglicher Rundfunkgeräte in des Prinzens Haushalt hinweist. Und da er diese leidige Angelegenheit nun doch wirklich abschließen möchte, weist er darauf hin, dass er mit diesem Schreiben, der Zusendung des entsprechend ausgefüllten Formulars und des ersten Briefes nun der Ansicht sei, nunmehr seine Schuldigkeit im Zuge der Lösung des Vertragsbeziehung getan zu haben und die Angelegenheit als erledigt ansieht.
Das nächste Schreiben der GEZ: eine Rechnung für aufgelaufene Gebühren samt Verzugszinsen. Kein Bezug auf den letzten Schriftwechsel. Aber ein wenig feine Ironie: "Durch Ihre unregelmäßigen Gebührenzahlungen in den letzten Zahlungszeiträumen sind Ihnen unnötige Kosten entstanden, die Sie durch pünktliche Zahlung hätten vermeiden können."
raketenprinz - 1. Jun, 09:10
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